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Erfolgreiches Zertifzierungsverfahren 2012 Medieninformation zum Winterdienst 2011/12 Wir über uns

Erfolgreiches Zertifzierungsverfahren 2012

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb muss sich der Stadtbetrieb einem jährlichen Audit unterziehen. Wie in allen Jahren seit der erstmaligen Zertifizierung verlief auch das diesjährige Verfahren erfolgreich. Ohne jegliche Einschränkung konnte die Stadtbetrieb Frechen GmbH auch weiterhin nachweisen, dass alle Anforderungen nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung erfüllt werden und daher nach § 56 KrWG die Bezeichung "Entsorgungsfachbetrieb" weiter zu tragen ist.

Zertifikat 2012.pdf

Artikel vom: 13.08.2012

Medieninformation zum Winterdienst 2011/12

Winterdienst 2011/12

Frechen.Wenn es nach der STADTBETRIEB FRECHEN GmbH geht, kann der Winter 2011/2012 kommen. Wir wollen Ihnen heute Aufgabe, Umfang und Organisation des Winterdienstes darstellen und erläutern.

Die Winterdienstfahrzeuge und -gerätschaften stehen gewartet einsatzbereit; die Salzhalle ist mit Streusalz befüllt. Die Dienst- und Bereitschaftspläne sind geschrieben, genehmigt und hängen am Schwarzen Brett aus. Die Einweisungen der Beschäftigten sind erfolgt. In diesen Tagen finden die jährlichen Schulungen der Fahrer/innen für die Räum- und Streufahrzeuge statt. „Räumen vor streuen“ und „Salzmenge individuell nach dem Grundsatz ‚weniger ist mehr’ steuern“.

Einleitend müssen wir aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass es auch in Frechen keine Garantie für schnee- und eisfreie Straßen gibt, denn Streu- und Räumfahrzeuge können nicht überall gleichzeitig sein. Es kann aber auch sein, das Restschnee auf den Fahrbahnen liegen bleibt oder starker Schneefall schnell wieder neue Glätte bringt.

Deshalb muss sich jeder Autofahrer und jeder Verkehrsteilnehmer seiner eigenen Verantwortung bewusst sein. Angepasstes Verhalten ist gerade bei winterlichen Straßen besonders wichtig. Nicht umsonst weist der Gesetzgeber auf die Eigenverantwortung der Bürger sowie die eigene Sorgfaltspflicht der Verkehrsteilnehmer und Grundstückseigentümer hin.

Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sagt, dass die Streupflicht lediglich auf gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen (Priorität I) besteht. D.h. für sogenannte verkehrsunwichtige oder ungefährliche Stellen bestehen keine Streupflichten.

Rechtlich gesehen, sind somit viele Räum- und Streuvorgänge des Winterdienstes in Frechen reine Serviceleistungen der Stadt Frechen für ihre Bürgerinnen und Bürger. Sie werden weder vom Straßenreinigungsgesetz gefordert, noch lassen sie sich aus dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht ableiten. Überdies gilt, dass es für Städte und Gemeinden Reinigungspflichten nur im „Rahmen des Zumutbaren“ und „ihrer Leistungsfähigkeit“ gibt.

Grundlage für den Winterdienst des Stadtbetriebs ist der Leistungsvertrag „Straßenreinigung“ zwischen der Stadt Frechen und der Stadtbetrieb Frechen GmbH.

Danach erstreckt sich der Winterdienst auf alle Straßen in der Baulast der Stadt Frechen. Ausgenommen vom Winterdienst sind die öffentlichen Straßen, für die das Land oder der Kreis Träger der Straßenbaulast sind (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen).

Neben dem Winterdienst für Straßen, für die ein besonderes Verkehrsbedürfnis besteht, werden nach besten Kräften auf Straßen, Wege und Plätze bei Schnee- und Eisglätte geräumt und gestreut, die nur ein regelmäßiges Verkehrsbedürfnis (Prioritäten II und III) haben. Wobei immer zu vorrangig zu prüfen ist, ob in der Priorität I eine Einsatznotwendigkeit gegeben ist.

Der Winterdienst ist entsprechend der Witterungsverhältnisse in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. März durchzuführen. In dieser Zeit ist sicherzustellen, dass nach den Temperatur- und Witterungsverhältnissen (Gefahr der Glättebildung) ab 5:00 Uhr Kontrollfahrten durchgeführt werden, um die Notwendigkeit von Räum- und Streumaßnahmen festzustellen und auszuführen. Der Stadtbetrieb bedient sich hierzu eines besonderen Wetterdienstes (“Glätte 24“). Ab diesem Zeitpunkt wird dann der Winterdienst ausgerufen und die Dienst- und Bereitschaftspläne gelten verbindlich für alle eingeteilten Beschäftigten.

Der Winterdienst wird in Einsatzstufen entsprechend der Verkehrsbedeutung und der Dringlichkeit durchgeführt. Bei Witterungsverhältnissen, die einen Winterdienst erforderlich machen, beginnt der Einsatz um 6:00 Uhr an Werktagen und um 8:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen und endet um 22:00 Uhr.

Ein Bereitschaftsdienst außerhalb der genannten Einsatzzeiten ist nicht gegeben! In diesen Zeiten ist dann im besonderen Maße die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer gefordert. Winter bedeutet nun einmal auch im Rheinland Glätte und Schnee!

Der maschinelle Räum- und Streudienst ist entsprechend der Einteilung der Straßen, Wege und Plätze in Streustufen durchzuführen. Es sind vier Streubezirke gebildet.

Der manuelle Räum- und Streudienst ist durchzuführen an Verkehrsflächen, die nicht von dem maschinellen Winterdienst erfasst werden. Der manuelle Winterdienst ist mit mindestens 9 Kolonnen durchzuführen.


LEITUNG

Winterdienstleitung: Mechthild Schur, Abteilungsleiterin Grünwesen und Stadtreinigung

Einsatzleitung: Helmuth Klatt, Sachgebietsleiter Stadtreinigung

Streckenkontrolleure: 8 Beschäftigte (tägliches Zweischichten-System, 5.00/7.00 - 22.00 Uhr)

STREUSALZ

Eingelagerte Menge: ca. 450 Tonnen

Dies entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch einer Saison. Zusätzlich bestehen 2 Abruf-Vertragsverhältnisse während der Saison.

SALZSOLE

Eingelagerte Menge ca. 27 Tonnen

Zusätzlich besteht ein Abruf-Vertragsverhältnis während der Saison. In der Vergangenheit war Sole auch während der Engpässe gut lieferbar.

ABSTUMPFENDE MITTEL

Split, Granulat und Sand stehen aus den Betriebsmitteln der verschiedenen Geschäftsfelder in ausreichendem Maße zur Verfügung.

MASCHINELLER WINTERDIENST

Straßen in Frechen:                     ca. 520

- davon im Winterdienst:            330 Straßen

- davon in der Priorität I:             188 Straßen

- davon in der Priorität II:            65 Straßen

- davon in der Priorität III:            77 Straßen

Nach den rechtlichen und vertraglichen Vorgaben ist die Priorität I immer mit Vorrang abzuarbeiten. Bevor andere Prioritäten angegangen werden, muss immer zuerst geprüft werden, ob nicht wieder ein Bedarf in der Priorität I besteht.

Streubezirke: 4

Fahrzeuge: 4 Räum- und Streufahrzeuge (1 je Bezirk, jeweils 1 Fahrer und 1 Beifahrer). Zusätzlich ein kleines, wendiges Räum- und Streufahrzeug („Multicar“) für Sonderaufgaben.

Personal: Insgesamt 27 Beschäftigte (wöchentlich im Bereitschaftsdienst: 9 Beschäftigte, täglich von 6.00/8.00 - 22.00 Uhr)

MANUELLER WINTERDIENST

Einsatzbereiche: Fußgängerzone, Bushaltestellen, Fußgängerüberwege, Treppenanlagen, Brücken,  Parkplätze, Friedhöfe

Streubezirke:  9

Kolonnen:

2 Kolonnen täglich von 6.00/8.00 Uhr - 22.00 Uhr in der Rufbereitschaft (jeweils 1 Fahrzeug je Bezirk mit jeweils 1 Fahrer und 2 Beschäftigten)

7 Kolonnen zusätzlich montags - freitags ab 7 Uhr (jeweils 1 Fahrzeug je Bezirk mit jeweils 1 Fahrer und 2 Beschäftigten)

Ausrüstung: Handstreuwagen, Schneeschieber, Eisstößer/Eisbrecher, Schaufeln

Personal:

In der Rufbereitschaft insgesamt 30 Beschäftigte (wöchentlich im Bereitschaftsdienst: 6)

In der Arbeitszeit zusätzlich: 21 Beschäftigte

STREUKISTEN

An besonders glättegefährdeten Straßenabschnitten befinden sich im Stadtgebiet Frechen insgesamt 27 Streukisten. Das Streugut kann von den Verkehrsteilnehmern entnommen werden.

Zusätzlich befinden sich 25 Streukisten an Schulen und KiTas (allerdings nur für den dortigen Gebrauch)

WINTERDIENSTPERSONAL

Winterdienstpersonal insgesamt: 98 Beschäftigte (inkl. Werkstatt, Dokumentation usw.)

Artikel vom: 18.10.2011

Wir über uns

Die Stadtbetrieb Frechen GmbH wurde am 1. Juni 2004 als "Public Private Partnership" von der Stadt Frechen und der RETHMANN Entsorgungswirtschaft GmbH & Co. KG, Region West (heute REMONDIS GmbH), gegründet. Für diese Partnerschaft war der städtische Eigenbetrieb „Entsorgungs-, Bau- und Servicebetrieb der Stadt Frechen“ zum 1. Januar 2004 in die „Stadtbetrieb Frechen GmbH“ umgewandelt worden. RETHMANN brachte seine Niederlassung Hürth in das neue Unternehmen ein und erwarb 49 Prozent der Gesellschaftsanteile. Die Stadt Frechen hält  51 Prozent der Anteile.

Der Stadtbetrieb unterliegt den Beschränkungen des § 107 GO NW. Im kommunalwirtschaft-lichen Anzeigeverfahren ist dem Betrieb die Ausführung von Leistungen insbesondere auf den Geschäftsfeldern

  • Abfallentsorgung, gewerblich,
  • Abfallentsorgung, kommunal (Restmüll, Bio-Tonne, Papiertonne, Sperrmüll),
  • Friedhofswesen einschließlich Bestattungsdienst,
  • Grünflächenunterhaltung einschließlich Kindergärten und Schulen,
  • Spielplatzpflege einschließlich Kindergärten und Schulen.
  • Kanal- und Gewässerunterhaltung,
  • Straßenbeleuchtung, Wartung und Instandsetzung,
  • Straßenreinigung einschließlich Winterdienst,
  • Straßenunterhaltung,
  • Wartung und Instandsetzung kommunaler Gebäude,
     

genehmigt worden.

Die Stadtbetrieb Frechen GmbH ist damit sowohl ein kommunaler Dienstleister für die Stadt Frechen als auch ein gewerblicher Dienstleister für alle Bürger und Unternehmen. Nur in der Straßenunterhaltung und Straßenbeleuchtung ist der Betrieb bei seiner Geschäftsausübung auf das Stadtgebiet Frechen begrenzt.