Winterdienst

Grundsätzliches:
Der Stadtbetrieb ist von der Stadt Frechen im Rahmen der gesetzlichen und ortsrechtlichen Regelungen mit dem Winterdienst für die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen beauftragt worden, jedoch nur insoweit die Reinigung nicht auf die Anwohner/Grundstückseigentümer übertragen ist.
Pflichten der Anwohner:
Bis auf die Fußgängerzone - wo es keine Gehwege gibt - müssen die Gehwegen stets von den Anwohnern/Grundstückseigentümern geräumt und gestreut werden. Fußgängerunfälle auf gefrorenen oder rutschigen Gehwegen führen häufig zu Zivilklagen. Daher muss besonders in der nasskalten Jahreszeit für ein sicheres Begehen der Gehwege gesorgt werden. Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee und Eis freizuhalten.
Für welche Straßen eine Reinigungs- und Winterdienstpflicht für die Anwohner/Grundstückseigentümer besteht, können Sie unserem Abfallkalender entnehmen.