Je besser Abfälle getrennt werden, desto besser können wertvolle Wertstoffe der Wiederverwertung zugeführt sowie Restmüll und Schadstoffe fachgerecht entsorgt werden. Für die Mülltrennung stehen daher den Haushalten die entsprechenden Behälter zur Verfügung. Und auch für Abfallarten, die so nicht abgefahren werden können, bieten wir entsprechende Lösungen an.
Beispiele und Erläuterungen dazu finden Sie in dieser Auflistung sowie im Abfall-ABC.
Restmüll
Restmüll ist der Anteil der Haushaltsabfälle, der wegen seiner Verunreinigung oder Vermischung keiner der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen wie Bioabfall, Papier/Pappe/Kartonagen, Leichtverpackungen, Glas, Sperrmüll, Elektro(nik)geräte, Alttextilien, Problemabfall etc. zugeordnet werden kann.
Abfälle, die nicht über die anderen Sammelsysteme erfasst werden, gehören in die graue Restmülltonne, wie z.B
- Asche (kalt)
- Bürsten
- Fotos
- Glühbirnen (keine Energiesparlampen und keine Leuchtstoffröhre)
- Kehricht
- Kerzenreste
- Kleintierstreu
- Vogelsand
- Kugelschreiber
- Filzstift
- Kunststoffschüsseln
- Kochgeschirr
- Porzellan
- Papiertaschentücher
- Pflaster
- Pinsel
- Putzlappen
- Rasierklingen
- Regenschirme
- Schallplatten
- Audio- und Videokassetten
- Speiseabfälle
- Knochen
- Spielzeug
- Stark verschmutztes Papier
- Staubsaugerbeutel
- Tapetenreste
- Thermoskannen
- Windeln und andere Hygieneartikel
- Zahnbürsten
- Zigarettenkippen
Nicht dazu gehören
- Bauschutt
- Schadstoffe
- Saubere Verkaufsverpackungen
- Papier, Pappe und Kartonagen
- Gartenabfälle
- Textilien
Bio und Grünschnitt
Bioabfälle sind seit dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln (§ 11 Absatz 1 KrWG). Sie müssen über die in dieser Satzung bestehenden Entsorgungsmöglichkeiten einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Eine Ausnahme gilt nur für Eigenkompostierer.
Kompostierfähige gebündelte Grünabfälle (Gartenabfälle) werden von der Stadt Frechen zu festgesetzten Terminen abgefahren.
Unter Bioabfällen/ Grünschnitt sind alle im Abfall enthaltenen biologisch abbaubaren nativ- und derivativ-organischen Abfallanteile zu verstehen, d.h. alle im Abfall enthaltenen biologisch abbaubaren organischen Abfallanteile wie z.B. alle kompostierfähigen Küchenabfälle, Speisereste gekocht/ungekocht, Zimmer- und Gartenpflanzen, Sträucher, Strauch- und Baumastschnitt, Rasenschnitt und sonstige Gartenabfälle.
Hinsichtlich der Grünabfälle wird die Gesamtmenge je Anschlussberechtigtem auf 2 m³ je Abfuhr und die Länge der abzuholenden Sträucher und Baumäste auf 1 m beschränkt; der Durchmesser der Äste darf höchstens 10 cm betragen. Bei Anlieferung im Rahmen der Samstagsannahme auf dem Wertstoffhof des Stadtbetriebs Frechen gelten diese Beschränkungen ebenfalls.
Alle sonstigen Bioabfälle sowie Gras- und Rasenschnitt können im Rahmen der Biotonnen-Abfuhr zudem über die zugelassenen Bio-und Grünschnittsäcke mit gesondertem Aufdruck „kompostierfähige nicht bündelbare Gartenabfälle“ entsorgt werden.
In den Sammelgefäßen für biogene Abfälle kann Folgendes entsorgt werden
- Obst- und Gemüsereste
- gekochte Speiseabfälle
- Fleisch- und Wurstreste
- Rasen- und Grünschnitt
- Laub Blumen
- Blumenerde
- welkes Grünzeug
- Teebeutel und Kaffeesatz
- Heu und Stroh
- Brot- und Backwarenreste
Nicht dazu gehören
- flüssige Küchenabfälle, Fette
- Knochen und Gräten
- Holzreste und Kleinstreu
- große Wurzeln
- kompostierbare Kunststofftüten, Plastiktüten und Säcke
- Braunkohleaschen, Holzkohle, Grillasche
- Papier und Pappe
- schadstoffhaltige
- Abfälle Restmüll und Windeln
- Mutterboden und Grasnarben
- Exkremente, Kleintierfäkalien
Hier finden Sie Hinweise der Kompostierungsanlage für Bioabfälle
Sperrmüll und Elektroaltgeräte
Zum Sperrmüll gehören sperrige Hausratgegenstände in haushaltsüblichen Mengen, die in Ihrem privaten Haushalt anfallen und wegen ihrer Größe nicht über die Restmülltonne zu entsorgen sind. Ebenfalls abgeholt werden Elektroaltgeräte mit Kantenlänge von mindestens 60 cm.
Sperrmüll wird nur nach vorheriger Anmeldung bis max. 4 m³ abgeholt. Wie Sie die Sperrmüllabholung anmelden können, erfahren Sie hier.
Was darf in den Sperrmüll? (Beispiele)
- Aquarien
- Autokindersitze
- Bettgestelle
- Bügelbretter
- Fahrräder
- Garten- und Balkonmöbel
- (motorlose) Gartengeräte
- Grillgeräte
- (motorlose) Kinderroller
- Kinderwagen
- Kleintierkäfige
- (motorlose) Lattenroste
- Leitern
- Matratzen
- (motorlose) Polstermöbel
- Regale
- Zimmerjalousien
- zerlegte Sandkästen (nur Kunststoff)
- Schlitten
- Schränke
- Sessel
- Skier
- Stühle
- aufgerollter Teppichboden
- Tische
- Tischtennisplatten
- Wäscheständer
- Zelte usw.
Was darf nicht in den Sperrmüll? (Beispiele)
- Abfälle aus Renovierungsmaßnahmen
- Altkleider
- Autoreifen, Autositze, Autoteile
- Bäume
- Batterien
- Chemikalien
- Flaschen
- Folien
- Gartenzäune
- Heizkörper
- Holz von Wand- und Deckenverkleidungen
- Hygieneartikel
- Jägerzäune
- Kartons, Kisten
- Kieselsteine
- Laminat
- Müllsäcke mit Kleinteilen
- Nachtspeicheröfen
- Parkett
- Renovierungsabfälle
- Restmüll
- Schadstoffe
- Tapeten
- Toiletten
- Töpfe und Pfannen
- Türen und Türrahmen
- Waschbecken
- Wurzeln usw.
Wo den Sperrmüll abstellen?
Der Sperrmüll ist auf ebener Erde auf dem Grundstück an einem für das Sperrmüllfahrzeug leicht erreichbaren Standplatz – z.B. Vorgarten, Hauseingang, Garagenvorplatz oder Toreinfahrt – so bereitzustellen, dass der Transportweg für die Lademannschaft verkehrssicher ist und nicht mehr als 5 Meter beträgt sowie Durchgangsbreiten über 1,5 Meter sichergestellt sind. Ist dies nicht möglich, soll er au dem Gehweg der öffentlichen Straße vor dem Grundstück in nicht verkehrsbehindernder Weise bereitgestellt werden. Es muss eine klare Unterscheidung zwischen Sperrmüll und sonstigem Eigentum ersichtlich sein. Sofern Zweifel bestehen könnten, muss der Eigentümer bei der Abholung vor Ort sein.
Elektro-Großgeräte aus privaten Haushalten
Elektro-Großgeräte wie Elektroherde, Spül- und Waschmaschinen, Kühlschränke, Gefriertruhen gehören nicht zum Sperrmüll. Sie können aber trotzdem zusammen mit dem Sperrmüll abgeholt werden. Dies muss allerdings bei der Sperrmüll-Anmeldung vermerkt werden und wird gesondert abgeholt.
Elektro- und Elektronikgeräte sind sämtliche Geräte des offenen Anwendungsbereichs des Elektrogesetzes in den Produktkategorien:
- Wärmeüberträger
- Bildschirmgeräte
- Lampen
- Großgeräte
- Kleingeräte
- Photovoltaikmodule
Nachtspeicherheizgeräte und Photovoltaikmodule sind von der Annahme auf dem Wertstoffhof ausgeschlossen und sind an die Sammelstelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte des Rhein-Erft-Kreises, Haus Forst, anzuliefern.
Entsorgungsanlage Haus Forst
50170 Kerpen-Manheim
Tel. 02275 92200
Elektro-Kleingeräte
Elektro-Kleingeräte können kostenlos auf dem Wertstoffhof (jeden Samstag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr) oder beim Schadstoffmobil zu den im Abfallkalender hinterlegten Terminen abgegeben werden. Beachten Sie bitte, dass die Kleingeräte keine Batterien mehr enthalten dürfen; diese geben Sie im Handel zurück oder entsorgen Sie im Schadstoffmobil.
Gelbe Tonne / Gelber Sack
In die gelbe Tonne oder den gelben Sack gehören Verpackungen aus Kunststoff, Weißblech und Aluminium. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob sie einen grünen Punkt tragen. Denn inzwischen gibt es mehrere duale Systeme, denen sich die Hersteller anschließen können.
Kunststoff wie z.B.
- Kunststoffbecher und -flaschen
- Plastiktüten und –folien
- Restentleerte Farbeimer
- Styroporchips und -formteile
Metall wie z.B.
- Aluminiumdeckel, -schalen, -folien
- Kronkorken
- Konservendosen
- Verschlüsse von Flaschen und Gläsern
Verbundstoffen wie z.B.
- Getränkekartons (z.B. Milchkarton)
- Vakuumverpackungen (z.B. Kaffee, Kaffeeverpackungen)
Nicht dazu gehören:
- Cds
- Cd-Roms
- DVDs
- Einwegspritzen
- Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff
- Spielzeug
- Styropor-Deckenplatten
- Verpackungen aus Papier
Blaue Tonne / Papier, Pappe, Kartonage (PPK)
Altpapier kann entweder über die blaue Tonne oder als Bündel entsorgt werden. Die bereitgestellten Bündel dürfen ein Gewicht von 10 kg, die bereitgestellte Menge darf ein Gesamtvolumen von 2 m³ nicht überschreiten.
In der blauen Tonne werden saubere Papiere und Kartonagen gesammelt, wie z.B.
- Briefumschläge
- Bücher
- Kartons
- Kataloge und Prospekte
- Pack- und Geschenkpapier
- Schreibhefte
- Schreib- und Kopierpapier
- Verpackungen aus Papier oder Pappe
- Zeitungen und Zeitschriften
Nicht dazu gehören
- Getränkeverpackungen
- Kohlepapier
- Benutzte Papiertaschentücher
- Benutzte Servietten
- Tapetenreste
- Verschmutzte Kartonagen
- Verschmutztes Papier
- Benutzte Papierhandtücher
- Gebrauchte Pizzakartons
Schadstoffe
Schadstoffe oder Abfälle aus Haushalten, deren gesonderte Entsorgung zur Vermeidung von Beeinträchtigungen für die Umwelt und Gesundheit geboten ist, sind über das Schadstoffmobil zu entsorgen.
Hier finden Sie die Termine für das Schadstoffmobil: Frechen Schadstoffmobil 2024
Schadstoffe, die beim Schadstoffmobil in haushaltsüblichen Mengen angenommen werden, sind z.B.
- Batterien
- Knopfzellen
- Chemikalien
- Desinfektionsmittel
- Elektrokleingeräte
- Energiesparlampen
- Farben
- Lacke
- Leuchtstoffröhren
- Pflanzenschutzmittel
- Öle
- Hochleistungsbatterien <500gr
- Fahrzeugbatterien
Dazu gehören nicht
- Restentleerte Farbeimer
- Restentleerte Spraydosen
- Gefüllte Gasbehälter
- Medikamente
- Autoreifen
Glas
- Altglas ist den dafür vorgesehenen Abfallentsorgungsanlagen (Containern) zuzuführen.
- Die Altglasbehälter werden an von der Stadt Frechen festgelegten Standorten aufgestellt.
- Die Entleerung der Altglasbehälter erfolgt regelmäßig.
In den Glas-Containern wird ausschließlich sogenanntes Hohlglas gesammelt
Dabei handelt es sich um
- Glasflaschen
- Marmeladen- und Konservengläser
- nur restentleerte Hohlglasgefäße
Nicht dazu gehören
- Fensterglas
- Glühbirnen und Leuchtstoffröhren
- Keramik und Porzellan
- Schraubverschlüsse
- Spiegelglas
Der Stadtbetrieb Frechen kümmert sich darum, die Abfälle abzuholen und zu den Abfallentsorgungsanlagen oder Müllumschlagstationen des Rhein-Erft-Kreises zu transportieren. Dort werden sie sortiert, verwertet oder umweltverträglich beseitigt. Das Einsammeln und Befördern von gebrauchten Einweg-Verpackungen aus Glas, Papier/Pappe/Karton, Kunststoffen und Verbundstoffen erfolgt im Rahmen des rein privatwirtschaftlichen Dualen Systems auf der Grundlage des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Dieses privatwirtschaftliche Duale System ist kein Bestandteil der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Frechen.
Können wir helfen?
Sollten Sie unsicher sein, wie Sie eine Abfallart entsorgen müssen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter!