Freie Straßen an kalten Tagen
Wir sind von der Stadt Frechen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen mit dem Winterdienst für alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze beauftragt. Unsere modernen Streu- und Räumfahrzeuge sorgen dafür, dass diese Flächen von den Bürgerinnen und Bürgern sicher genutzt werden können.
Das gilt für alle Flächen, deren Reinigung nicht von den Anwohnern oder Grundstückseigentümern vorgenommen werden muss.
Streugutbehälter für den öffentlichen Bereich
An verschiedenen Standorten, insbesondere an glättegefährdeten Straßen und Kreuzungen, sind Streugutbehälter aufgestellt. Das Streugut darf nur für den öffentlichen Bereich dieser Gefahrenstelle entnommen werden. Die Entnahme aus den Streugutbehältern für den privaten Bedarf ist nicht gestattet.
Wenn es einmal etwas länger dauert
Bei extremen Schnee- und Eisverhältnissen sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fast rund um die Uhr im Einsatz, um möglichst viele Straßen und Wege verkehrssicher zu halten. Wir bitten daher um Verständnis, wenn die Räumung eines Straßenzuges einmal etwas auf sich warten lässt.
Das müssen Anwohner beachten
Bis auf die Fußgängerzone - wo es keine Gehwege gibt - müssen die Gehwege stets von den Anwohnern bzw. Grundstückseigentümern geräumt und gestreut werden. Fußgängerunfälle auf gefrorenen oder rutschigen Gehwegen führen häufig zu Zivilklagen. Daher muss besonders in der nasskalten Jahreszeit für ein sicheres Begehen der Gehwege gesorgt werden. Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee und Eis freizuhalten.
Für welche Straßen eine Reinigungs- und Winterdienstpflicht für die Anwohner bzw. Grundstückseigentümer besteht, können Sie unserem Abfallkalender entnehmen.
Wann und wie müssen Anwohner oder Grundstückseigentümer Schnee beseitigen und streuen?
In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr zu beseitigen.
Eine alte Erfahrung im Winterdienst besagt: „Erst räumen, dann streuen!“. Räumen Sie den ersten Schnee, so lange nicht mehr als 10 cm gefallen sind. Zusätzlich sollte der Weg mit abstumpfenden Materialien wie Sand oder Granulat abgestreut werden. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten. Ihre Verwendung ist nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) erlaubt, in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung erzielt werden kann. Zudem fürfen auch gefährliche Stellen wie z. B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgänge, starke Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnliche Gehwegabschnitte mit Salz gestreut werden.
Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden. Auch salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf die Straße geschafft werden.
Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Frechen, Tel. 02234 501-506.
Haben Sie Fragen zum Winterdienst?
Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir sind telefonisch oder per E-Mail zu erreichen.