Wir sorgen dafür, dass Straßen und Plätze in Frechen sauber bleiben. Egal ob im normalen Alltag oder nach besonderen Anlässen. Die Stadt Frechen hat uns im Rahmen der gesetzlichen und ortsrechtlichen Regelungen mit der Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze beauftragt. Das gilt insoweit die Reinigung nicht den Anwohnern oder Grundstückseigentümern übertragen ist.  

Wussten Sie schon..
Die Straßenreinigung in Frechen erfolgt manuell und maschinell durch Klein- und Großkehrmaschinen. Im Rahmen der maschinellen Straßenreinigung auf Straßen mit wöchentlichem Reinigungsinterval, beträgt die Kehrstrecke 295.491 Meter, auf Straßen mit 14- tägigem Reinigungsinterval 270.164 Meter.

In der Frechener Fußgängerzone beseitigen wir beispielsweise von montags bis samstags Müll und Unrat, Hundekot und Verunreinigungen, entfernen Laub, Dreck und Schmutz. Für erforderlich werdende Nassreinigungen leisten wir uns einen hochmodernen Hochdruckreiniger im Anhängerformat. Gegen Bei- und Unkräuter in Pflasterfugen, an Baumschutzgittern, wassergebundenen Wegen oder Bordsteinkanten arbeiten wir mit umweltschonenden Wildkrautbürsten.

 

Pflichten der Anwohner

Für welche Straßen eine Reinigungspflicht für die Anwohner besteht, können Sie dem Straßenreinigungsverzeichnis der Stadt Frechen entnehmen.

In Detailfragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Frechen, Tel. 02234 501-0.  


Straßenreinigungsgebühren

Gebühren werden nach Maßgabe der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Frechen in der jeweils gültigen Fassung mit dem Grundbesitzabgabenbescheid erhoben. 

Wir sind für Sie da!

Melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail bei uns, wenn Sie zum Thema Straßenreinigung noch Fragen haben.

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